Widersprüche 1Q 2021
Erläuterungen zu den Widersprüchen gegen den
Honorarbescheid für das 1. Quartal 2021
1. Widerspruch Honorarbescheid
Wie in den vergangenen Quartalen macht es Sinn, auch gegen den Honorarbescheid 1Q/2021 Widerspruch einzulegen, damit Sie Ihre Ansprüche auf angemessene Honorare bei den psychotherapeutischen Leistungen aufrechterhalten können. Welche Nachzahlungen in Ihrer Praxis bei positivem Ausgang unseres Klag everfahrens vor dem Bundeverfassungsgericht zu erwarten sind, können Sie durch Herunterladen des aktuellen Honorarrechners unseres ehemaligen Vorsitzenden Roland Hartmann im Mitgliederbereich überprüfen.
Der aktuelle Widerspruchsvorschlag bezieht sich, wie schon in den letzten Quartalen, wieder nur auf die Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen, der Sprechstunde und der Akutbehandlung. Für alle Fachgruppen gibt es ein einheitliches Widerspruchsformular.
Für Ihren Widerspruch haben Sie nach Zugang des schriftlichen Honorarbescheides (bitte nicht vorher!!) wieder vier Wochen Zeit. Der Honorarbescheid für das Quartal 1/2021 geht Ihnen aller Voraussicht nach mit Datum vom 11.08.2021 zu.
Anmerkung zur Quotierung der restlichen psychotherapeutischen Leistungen:
Hier in Bayern darf der Auszahlungswert der restlichen psychotherapeutischen Leistungen weiterhin nicht unter 85 % fallen. Sowohl für fachärztliche Kolleg*innen (inkl. PP und KJP), als auch für hausärztliche wird im Quartal 1/2021 leider wirklich bis zur zulässigen Untergrenze auf 85,0000 % quotiert.
2. Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für die Quartale 1Q / 2014 1Q / 2015
Im Honorarbescheid für das 1. Quartal 2021 wird dieses Mal die Nachzahlung für die Quartale 1Q/2014 bis 1Q/2015 mit ausgezahlt. Wenn Sie in den Quartale 1Q / 2014 – 1Q / 2015 Widerspruch eingelegt hatten erhalten Sie wieder, zusätzlich zum Honorarbescheid, sogenannte Abhilfebescheide. Wir empfehlen auch die Honorarbescheide der Quartale 1Q / 2014 – 1Q / 2015 weiter offen zu halten, also dem Abhilfebescheid erneut zu widersprechen! Dazu verwenden Sie ggf. den Anhang 2 ( Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für die Quartale 1Q / 2014 – 1Q / 2015 ) D iesen Widerspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Abhilfebescheides (auch hier bitte nicht vorher!!) an die KVB senden! Da wir nicht wissen, in welchen Quartalen Sie Widerspruch eingelegt hatten, bit ten wir Sie die entsprechenden Quartale, für die Sie einen Abhilfebescheid bekommen, selbst in das Widerspruchsformular einzutragen, bzw. Unzutreffendes zu streichen! Die Abhilfebescheide gehen Ihnen voraussichtlich mit Datum vom 04.08.2021 zu. Zur Sicherhereit noch einmal: Abhilfebescheide sind als solche nicht dick mit „Abhilfebescheid” überschrieben Es sind Schreiben der KVB an Sie, die über die Nachzahlungen in den jeweiligen Quartalen informieren und den eher unscheinbaren Satzteil: Ihrem Widerspruch …. helfen wir hiermit ab!” o o .ä.
3. Widerspruchsformular gegen den 2,5 % Honorarabzug bei TI–Verweigerern
Der bvvp selbst führt zu diesem Punkt keine eigenen Musterklagen. Es gibt allerdings Musterklagen in
Der bvvp selbst führt zu diesem Punkt keine eigenen Musterklagen. Es gibt allerdings Musterklagen in BadenBaden–Württemberg dazu. Württemberg dazu. Wie wir Ihnen schon mitgeteilt hatten, ist es uns gelungen, dass die KVB den Wie wir Ihnen schon mitgeteilt hatten, ist es uns gelungen, dass die KVB den Widerspruch gegen den (auf 2,5 % gestiegenen) Honorarabzug bis zur abschließenden höchstrichterlichen Widerspruch gegen den (auf 2,5 % gestiegenen) Honorarabzug bis zur abschließenden höchstrichterlichen Klärung ruhend stellt. Klärung ruhend stellt.
4. Widerspruch Deckungslücke Telematik
Schließlich stellen wir Ihnen im Anhang erneut ein Widerspruchsformular gegen die Deckungslücke der hließlich stellen wir Ihnen im Anhang erneut ein Widerspruchsformular gegen die Deckungslücke der Erstattungskosten für die Installation der Telematik zur Verfügung. Auch dazu führt der bvvp selbst keine Erstattungskosten für die Installation der Telematik zur Verfügung. Auch dazu führt der bvvp selbst keine eigenen Musterklagen. eigenen Musterklagen.
Reichen Sie aber bitte nur dann Widerspruch ein, wenn Sie im aktuellen Honorarbescheid Erstattungen für nn Widerspruch ein, wenn Sie im aktuellen Honorarbescheid Erstattungen für Ihre bereits installierten TelematikIhre bereits installierten Telematik–Komponenten finden und daraus eine Deckungslücke hinsichtlich der Komponenten finden und daraus eine Deckungslücke hinsichtlich der Ihnen entstandenen Kosten nachweisbar ist!! Ihnen entstandenen Kosten nachweisbar ist!!
Bitte beachten Sie aber, dass bei
Bitte beachten Sie aber, dass bei diesem Widerspruch (gegen die Deckungslücke Tl) das nicht unerhebliche diesem Widerspruch (gegen die Deckungslücke Tl) das nicht unerhebliche Risiko besteht, dass der Widerspruch kostenpflichtig (100 €) abgewiesen wird! Risiko besteht, dass der Widerspruch kostenpflichtig (100 €) abgewiesen wird!
Und noch einmal: Für alle Widersprüche gilt: Sie haben nach Zugang der schriftlichen nach Zugang der schriftlichen Honorarbescheide Honorarbescheide bzw. Abhilfebescheidebzw. Abhilfebescheide (bitte nicht vorher!!) vier Wochen Zeit. (bitte nicht vorher!!) vier Wochen Zeit.