Finanzielle Hilfen in Zeiten von Corona

Die aktuelle Corona Krise bringt auch für viele der Therapeuten finanzielle Nachteile. Sollten Sie von der Corona Krise unmittelbar betroffen sein, stehen Ihnen einige Möglichkeiten zur Verfügung, die wir hier als bvvp Bayern exemplarisch aufführen möchten ohne die Maßgabe von Vollständigkeit und 100% Richtigkeit, auch wir sind auf Aussagen der Presse und von Steuerberatern angewiesen. Zusätzlich können kurzfristig Änderungen eintreten, so dass wir Sie bitten möchten, sie zusätzlich immer aktuell bei den entsprechenden Stellen zu informieren.

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz: Verdienstausfall während angeordneter Quarantäne

Sollten Sie durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden und ihre Praxis während der Quarantänezeit nicht weiterführen dürfen, haben Sie gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) §56 Abs. 1 ein Anrecht auf eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Dieser gilt, wenn „“ eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot …unterworfen ist.“

Den entsprechenden Antrag können Sie unter www.ifsg-online.de stellen. Wichtig dabei ist, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung die Quarantäne beendet ist.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie z.B. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums oder der Regierung von Niederbayern!

 

Soforthilfe:

Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern können voraussichtlich ab Mittwoch den 18.03.20 finanzielle Hilfe vom Freistaat beantragen. Die Soforthilfe wird wie folgt gestuft: Bis 5 Mitarbeiter 5000 Euro, bis 10 Mitarbeiter 7500 Euro. Das Antragsformular wird auf der Website des Wirtschaftsministeriums sowie auf den Internetauftritten von VBW, IHK und HWK veröffentlicht. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter:

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss und kein Darlehen.

Beantragung eines Überbrückungskredits:

Die LfA Förderbank Bayern hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbank, die LfA Förderbankangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden. Bei Interesse sollten Sie sich zunächst an ihre Hausbank wenden.

Herabsetzung der Steuervorauszahlung und /oder Stundung fälliger Steuerzahlungen:

Die bayerischen Finanzämter haben einen Vordruck zur Herabsetzung der Steuervorauszahlungen und/oder Stundung der Steuerzahlungen. Die Stundungen erfolgen zinslos.

Hier der Link zum Münchner Finanzamt:

Antragsformular: Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus