FAQ BSTM

Liebe Mitglieder
einer unserer KollegInnen hat bei der Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nachgefragt, ob die Erlaubnis Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu besuchen und auch zu zweit spazieren zu gehen, sich auch auf zwei schwer chronisch psychisch Kranke bezieht, die gemeinsam im Abstand von 1,5 m spazieren gehen. Das wurde von der Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege so bestätigt. Dies kann evtl. für PatientInnen in der aktuellen Situation eine merkliche Hilfe sein. Darum stellen wir diese Nachricht hier ein. Wir möchten aber auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Weitergabe von Kontatktdaten auch in diesem Fall natürlich nur mit explizitem Einverständnis der beteiligten Personen erfolgen darf. Die FAQs des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration finden Sie hier!