Zu den Widersprüche gegen den Honorarbescheid 3Q/2020

Widerspruch Honorarbescheid

Wie in den vergangenen Quartalen macht es Sinn, auch gegen den Honorarbescheid 3Q/2020 Widerspruch einzulegen, damit Sie Ihre Ansprüche auf angemessene Honorare bei den psychotherapeutischen Leistungen aufrechterhalten können.

Der aktuelle Widerspruchsvorschlag bezieht sich, wie schon in den letzten Quartalen, wieder nur auf die Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen, der Sprechstunde und der Akutbehandlung. Für alle Fachgruppen gibt es wieder ein einheitliches Widerspruchsformular.

Für Ihren Widerspruch haben Sie nach Zugang des schriftlichen Honorarbescheides (bitte nicht vorher!!) wieder vier Wochen Zeit. Der Honorarbescheid für das Quartal 3/2020 geht Ihnen aller Voraussicht nach mit Datum vom 10.02.2021 zu.

Anmerkung zur Quotierung der restlichen psychotherapeutischen Leistungen:

Hier in Bayern darf der Auszahlungswert der restlichen psychotherapeutischen Leistungen weiterhin nicht unter 85 % fallen. Für hausärztliche und fachärztliche Kolleg*innen (inkl. PP und KJP) wird im Quartal 3/2020 leider wirklich bis zur zulässigen Untergrenze auf 85,0000 % quotiert.

 

Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für das Quartal 1/16

Im Honorarbescheid für das 3. Quartal 2020 wird dieses Mal die Nachzahlung für das Quartal 1/16 mit ausgezahlt. (Die Quartale 2/15 – 4/15 werden voraussichtlich mit dem Honorarbescheid für das 4. Quartal 2020 mit ausgezahlt.)

Wenn Sie im Quartal 1/16 Widerspruch eingelegt hatten erhalten Sie wieder, zusätzlich zum Honorarbescheid, sogenannte Abhilfebescheide. Wir empfehlen auch den Honorarbescheid 1/16 weiter offen zu halten, also dem Abhilfebescheid erneut zu widersprechen! Dazu verwenden Sie ggf. den Anhang 2 (Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für das Quartal 1/16) Diesen Widerspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Abhilfebescheides (auch hier bitte nicht vorher!!) an die KVB senden!

Zur Sicherheit noch einmal: Abhilfebescheide sind als solche nicht dick mit „Abhilfebescheid“ überschrieben. Es sind Schreiben der KVB an Sie, die über die Nachzahlungen in den jeweiligen Quartalen informieren und den eher unscheinbaren Satzteil: „Ihrem Widerspruch …. helfen wir hiermit ab!“ o.ä. enthalten.

 

Widerspruchsformular gegen den 2,5 % Honorarabzug bei TI-Verweigerer

Der bvvp selbst führt zu diesem Punkt keine eigenen Musterklagen. Es gibt allerdings Musterklagen in Baden-Württemberg dazu. Wie wir Ihnen schon vorletztes Quartal mitgeteilt hatten, ist es uns gelungen, dass die KVB den Widerspruch gegen den (für das 2. Quartal auf 2,5 % gestiegenen) Honorarabzug bis zur abschließenden höchstrichterlichen Klärung ruhend stellt.

 

Widerspruch Deckungslücke Telematik

Schließlich stellen wir Ihnen im Anhang erneut ein Widerspruchsformular gegen die Deckungslücke der Erstattungskosten für die Installation der Telematik zur Verfügung. Auch dazu führt der bvvp selbst keine eigenen Musterklagen.

Reichen Sie aber bitte nur dann Widerspruch ein, wenn Sie im aktuellen Honorarbescheid Erstattungen für Ihre bereits installierten Telematik-Komponenten finden und daraus eine Deckungslücke hinsichtlich der Ihnen entstandenen Kosten nachweisbar ist!!

Bitte beachten Sie aber, dass bei diesem Widerspruch (gegen die Deckungslücke Tl) das nicht unerhebliche Risiko besteht, dass der Widerspruch kostenpflichtig (100 €) abgewiesen wird!

Und noch einmal: Für alle Widersprüche gilt: Sie haben nach Zugang der schriftlichen Honorarbescheide bzw. Abhilfebescheide (bitte nicht vorher!!) vier Wochen Zeit!