Alternative Zugangswege schaffen keine neuen Kapazitäten!

In seinem Positionspapier „zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung“ schreibt der GKV-Spitzenverband:

„Der GKV-Spitzenverband fordert, dass für einen bedarfsgerechten Zugang aller Patientinnen und Patienten zu psychotherapeutischen Leistungen zukünftig eine angemessene Anzahl an Sprechstunden und die Hälfte der Behandlungsplätze von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an die Terminservicestellen gemeldet und ausschließlich durch diese vergeben werden.“

Der Bayerische Rundfunk interviewte dazu unser Vorstandsmitglied Dietmar Kramer, der die Haltung des bvvp dazu deutlich machte. Hier können Sie das Interview anzusehen:

Wir finden:

Die Meldepflicht von Therapieplätzen und die 50%-Zuweisung über Terminservicestellen klingen nach schnellerer Versorgung – in Wirklichkeit bedeuten sie weniger Autonomie für Therapeut*innen, mehr Bürokratie und ein System, das Patient*innen oft nicht zur passenden Behandlung bringt. Offiziell geht es um Transparenz, tatsächlich aber um zentrale Steuerung und Kostenkontrolle. Alternative Zugangswege schaffen keine neuen Kapazitäten! Wir riskieren Drehtüreffekte: viele Erstkontakte, aber keine kontinuierliche (und geschweige denn fachgerechte) Versorgung. Wer Versorgungsgerechtigkeit will, muss flexible Modelle schaffen, die Passung, Qualität und Therapiekontinuität sichern – nicht starre Quoten, die am Ende niemandem wirklich helfen.