Widersprüche 2Q 2021

Erläuterungen zu den Widersprüchen gegen den

Honorarbescheid für das 2. Quartal 2021

 

1. Widerspruch Honorarbescheid

Wie in den vergangenen Quartalen macht es Sinn, auch gegen den Honorarbescheid 2Q/2021 Widerspruch einzulegen, damit Sie Ihre Ansprüche auf angemessene Honorare bei den psychotherapeutischen Leistungen aufrechterhalten können. Welche Nachzahlungen in Ihrer Praxis beipositivem Ausgang unseres Klageverfahrens vor dem Bundeverfassungsgericht zu erwarten sind, können Sie durch Herunterladen des aktuellen Honorarrechners unseres ehemaligen Vorsitzenden Roland Hartmann im Mitgliederbereich überprüfen.
Der aktuelle Widerspruchsvorschlag bezieht sich, wie schon in den letzten Quartalen, wieder nur auf die Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen, der Sprechstunde und der Akutbehandlung. Für alle Fachgruppen gibt es ein einheitliches Widerspruchsformular.
Der Honorarbescheid für das Quartal 1/2021 geht Ihnen aller Voraussicht nach mit Datum vom 15.11.2021 zu. Für Ihren Widerspruch haben Sie nach Zugangdes schriftlichen Honorarbescheides (bitte nicht vorher!!) wieder vier Wochen Zeit.
Anmerkung zur Quotierung der restlichen psychotherapeutischen Leistungen:
Hier in Bayern darf der Auszahlungswert der restlichen psychotherapeutischen Leistungen weiterhin nicht unter 85 % fallen. Für fachärztliche Kolleg*innen (inkl. PP und KJP), wird im Quartal 1/2021 leider wirklich bis zur zulässigen Untergrenze auf 85,0000 %quotiert. Für als auch für hausärztliche Kolleg*innen nur unwesentlich höher auf 86,1001 %Landesverband Bayern im Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V.

2. Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für die Quartale 1Q / 2012 –4Q / 2013

Im Honorarbescheid für das 2. Quartal 2021 wird dieses Mal die Nachzahlung für die Quartale 1Q / 2012 –4Q / 2013 mit ausgezahlt. Wenn Sie in den Quartale 1Q / 2012 –4Q / 2013 Widerspruch eingelegt hatten, erhalten Sie wieder, zusätzlich zum Honorarbescheid,sogenannte Abhilfebescheide. Wir empfehlen auch den Honorarbescheidder Quartale 1Q / 2012 –4Q / 2013 weiter offen zu halten, also dem Abhilfebescheid erneut zu widersprechen! Dazu verwenden Sie ggf. den Anhang 2 (Widerspruch gegen den Abhilfebescheid für die Quartale 1Q / 2012 –4Q / 2013) Diesen Widerspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Abhilfebescheides(auch hier bitte nicht vorher!!) an die KVB senden! Da wir nicht wissen, in welchen Quartalen Sie Widerspruch eingelegt hatten, bitten wir Sie die entsprechenden Quartale, für die Sie einen Abhilfebescheid bekommen, selbst in das Widerspruchsformular einzutragen, bzw. Unzutreffendes zu streichen!

Die Abhilfebescheide gehen Ihnen voraussichtlich mit Datum vom 08.11.2021 zu. Zur Sicherheit noch einmal: Abhilfebescheide sind als solche nicht dick mit „Abhilfebescheid” überschrieben.Es sind Schreiben der KVB an Sie, die über die Nachzahlungen in den jeweiligen Quartalen informieren und den eher unscheinbaren Satzteil: „Ihrem Widerspruch …. helfen wir hiermit ab!”o.ä. enthalten.

 

3. Widerspruchsformular gegen den 2,5 % Honorarabzug bei TI-Verweigerern

Der bvvp selbst führt zu diesem Punkt keine eigenen Musterklagen. Es gibt allerdings Musterklagen in Baden-Württemberg dazu. Wie wir Ihnen schon vorletztes Quartal mitgeteilt hatten, ist es uns gelungen, dass die KVB den Widerspruch gegen den Honorarabzug bis zur abschließenden höchstrichterlichen Klärung ruhend stellt.

 

4. Widerspruch Deckungslücke Telematik

Schließlich stellen wir Ihnen im Anhang erneut ein Widerspruchsformular gegen die Deckungslücke der Erstattungskosten für die Installationder Telematik zur Verfügung. Auch dazu führt der bvvp selbst keine eigenen Musterklagen.
Reichen Sie aber bitte nur dann Widerspruch ein, wenn Sie im aktuellen Honorarbescheid Erstattungen für Ihre bereits installierten Telematik-Komponenten finden und daraus eine Deckungslücke hinsichtlich der Ihnen entstandenen Kosten nachweisbar ist!!
Bitte beachten Sie aber, dass bei diesem Widerspruch (gegen die Deckungslücke Tl) das nicht unerhebliche Risiko besteht, dass der Widerspruch kostenpflichtig (100 €) abgewiesen wird!
Und noch einmal: Für alle Widersprüche gilt: Sie haben nach Zugang der schriftlichen Honorarbescheide bzw. Abhilfebescheide(bitte nicht vorher!!) vier Wochen Zeit.